Impfungen mit Totimpfstoffen sind auch in der Schwangerschaft möglich und teilweise auch ausdrücklich empfohlen, sollten jedoch erst im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) erfolgen. Hingegen sollen Impfungen mit Lebendimpfstoffen (zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden, selbst wenn bisher keine schädigenden Wirkungen dokumentiert wurden.
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Hinweis
Eine versehentlich in der Schwangerschaft verabreichte Impfung mit Lebendimpfstoffen stellt keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Schwangeren werden folgende Impfungen empfohlen:
- Keuchhusten: Um einen bestmöglichen Schutz des Neugeborenen vor Keuchhusten zu erreichen, ist diese Impfung während jeder Schwangerschaft, idealerweise in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche, empfohlen. Die Verabreichung der Impfung erfolgt als Mehrfachimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten oder Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung).
- Influenza (Grippeimpfung): Da Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe nimmt, wird die gut verträgliche Impfung vor und auch während der Influenzasaison im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel dringend empfohlen, sollte aber auch bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden, wenn eine Grippewelle unmittelbar bevorsteht.
- Tetanus: zum Schutz der Mutter und des Neugeborenen, wird durch den Mehrfachimpfstoff mit Keuchhusten abgedeckt.